Nichtprogramm



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Unser Nichtprogramm kommentiert Lösungsansätze, die wir entweder für ungeeignet oder nur für die zweitbesten halten und die sich aber in manchen Kreisen einer solchen Beliebtheit erfreuen, dass wir dazu Stellung beziehen möchten.

nach unten: Alaska Permanent Fund Arbeitszeitverkürzung Emissionshandel "Familienwahlrecht" Götz Werners Mehrwertsteuerkonzept Komplementärwährungen Mindestlöhne "Naturgeld" Ökostromhandel Recht auf Arbeit Regional gestaffeltes BGE

Alaska Permanent Fund

Der Alaska Permanent Fund (APF) wird von den meisten Befürwortern eines bedingungslosen Grundeinkommens als ein positives Beispiel angeführt. Er verteilt Gewinne aus der Erdölgewinnung in Alaska an die Bewohner dieses US-Bundesstaates.
Dabei gibt es folgende Probleme:
- Die ausgeschütteten Gelder sind nicht Existenz sichernd und sie sollen es auch gar nicht sein.
- Die Höhe der ausgeschütteten Gelder schwankt je nach den Gewinnen aus dem Erdölgeschäft, sie ist für die Empfänger letztlich nicht kalkulierbar.
- Das Modell des Alaska Permanent Fund ist sowieso nicht übertragbar, weil es eben an einen besonderen Rohstoffreichtum gebunden ist.
- Am fatalsten aber ist: Hier werden Gewinne aus der Zerstörung sowohl der regionalen Ökosysteme (bei der Ausbeutung und beim Transport) als auch des globalen ausgeschüttet (siehe Klimawandel), zudem sind die Vorräte natürlich endlich. Diese Einnahmequelle ist alles andere als nachhaltig, in der Realität führt die Gewinnbeteiligung der Bevölkerung nur dazu, dass diese korrumpiert wird und dem Geschehen keinen Widerstand entgegen setzt. Die Menschen werden so zu Komplizen der Zerstörung der Lebensgrundlagen anderer Menschen und ihrer eigenen sowie der späterer Generationen gemacht und eine nachhaltige Wirtschafts- und Energiepolitik wird verhindert.
Dieses dürfte der eigentliche Grund für die Schaffung des APF sein. Aus allen diesen Gründen halten wir den APF für ein völlig ungeeignetes Beispiel für ein Bedingungsloses-Grundeinkommen-Modell und lehnen überhaupt jede Finanzierung eines BGE durch weitere Naturzerstörung oder/und den Aufbrauch von offensichtlich mittelfristig nicht erneuerbaren Ressourcen ab. Lenkungssteuern auf solche wirtschaftliche Aktivitäten müssen in Form von Abgaben erhoben werden (siehe Steuern).
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Arbeitszeitverkürzung

Eine gesetzlich verordnete allgemeine Arbeitszeitverkürzung wird zwar von vielen als eine sinnvolle soziale Maßnahme angesehen, die sowohl dem einzelnen Arbeitnehmer als auch den heute Arbeitslosen zugute kommt und das ist sie in gewissem Maße sogar.
Allerdings greift eine solche Regelung in Berufen grundsätzlich zu kurz, die keine klar definierbaren Arbeitszeiten haben und gerade das sind die Berufe, die niemals an Maschinen delegiert werden können, und die werden notwendiger Weise immer mehr.
Zweitens besteht immer die Gefahr, dass vom Arbeitgeber informell Überstunden einfach vorausgesetzt werden. Schon heute haben die offiziellen Arbeitszeiten nicht immer etwas mit der Realität zu tun.
Drittens ist eine solche Regelung als Sozialmaßnahme überhaupt nicht mehr nötig, wenn wir eine teilweise Entkoppelung von Arbeit und Einkommen vornehmen, was wir mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ja tun (siehe Soziale Sicherung). Denn damit wird jeder Mensch in die Lage versetzt, seine eigene Arbeitszeit nach belieben zu verkürzen bzw. individuell auszuhandeln (siehe hierzu auch Mindestlöhne).
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Emissionshandel

Der Handel mit Emissionszertifikaten, die dem Inhaber erlauben, eine bestimmte Menge von Luftschadstoffen freizusetzen, wird zwar von nahezu allen Umweltverbänden gefordert, es handelt sich dabei aber um eine völlig irrsinnige Idee.
Da der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. dieses Thema in verschiedenen Aufsätzen umfassend behandelt, begnügen wir uns mit dem Verweis auf diese Aufsatzsammlung: http://www.sfv.de/sachgeb/Emission.htm
Homepage http://www.sfv.de/
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"Familienwahlrecht"

Einige besonders familienfreundliche Politiker haben die Forderung aufgestellt, dass Eltern für ihre wahlberechtigten Kinder zusätzliche Stimmen abgeben können sollen. Der politische Wille des Kindes soll auf diese Weise durch die Erziehungsberechtigten ausgedrückt werden. Man verspricht sich davon eine familienfreundlichere und allgemein zukunftsfähigere Politik.
Aus verschiedenen Gründe lehnen wir diesen Ansatz - sowie jede Art von Stellvertreterwahlrecht - ab:
Zu allererst widerspricht es grundsätzlich der Idee von Demokratie wenn eine Person den Willen einer anderen in einer Wahl oder allgemeinen Abstimmung ausdrücken soll. Es gibt keine verbindliche Methode, den Willen der zu vertretenden Person eindeutig festzustellen - es sei denn, man liesse sie selbst abstimmen - und es gibt keine Möglichkeit den Stellvertreter zur Umsetzung dieses Willens zu zwingen.
Wir vertreten dagegen eine Aufhebung der Einschränkung des Wahlalters, welche völlig willkürlich und darüber hinaus unnötig und nicht durch das Grundgesetz gedeckt ist. In der Vergangenheit wurde immer dann, wenn Bevölkerungsteilen das Wahlrecht vorenthalten wurde, damit argumentiert, dass andere besser für diese entscheiden könnten - zuletzt beim Frauenwahlrecht. Diese Argumentation ist sogar solange richtig, wie die Einschränkung gilt, da Nicht-Wahlberechtigte natürlich auch keine politische Mündigkeit beweisen können (siehe Demokratie).
Für eine bessere Familienpolitik braucht es aber keine Hilfskonstruktionen im Wahlrecht. Der Ansatz ist insofern auch strategisch unsinnig, als eine politische Mehrheit für eine Reform der Familienpolitik im Zweifel leichter zu finden sein dürfte als eine für eine bizarre Verrenkung unseres ohnehin bereits merkwürdigen Wahlgesetzes (siehe Familie).
Treffen Eltern weisere Entscheidungen bei Wahlen und Abstimmungen? In der Vergangenheit - da Wähler zu einem viel größeren Teil auch Eltern waren - wurden doch äußerst zukunfts- und familienfeindliche Wahlergebnisse erzielt. Offensichtlich spielen Faktoren wie soziale Sicherheit, Bildung und das allgemeine politische Klima eine sehr viel größere Rolle bei der politischen Entscheidungsfindung als die Zahl der eigenen Kinder - genau die würde einem aber zusätzliche politsche Macht verleihen (siehe Bildung und Soziale Sicherung).
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Götz Werners Mehrwertsteuerkonzept

Der wohl populärste Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens, der Drogerie-Unternehmer und Professor Götz Werner, verbindet seinen Vorschlag für ein BGE mit einer Steuerreform, die sämtliche Steuern abschafft bis auf die Mehrwertsteuer, welche dafür drastisch erhöht werden soll. Dieser Vorschlag geht wohl auf seinen Berater Benediktus Hardorp zurück und wird von uns aus folgenden Gründen abgelehnt:
- Die Mehrwertsteuer ist keineswegs gegen Betrug gefeit. Die Erhebung von nur einer einzigen Steuerart mit entsprechend hohem Satz bedeutet dagegen für Steuerbetrüger eine außerordentlich hohe Gewinnspanne und damit einen besonderen Anreiz zu krimineller Aktivität.
- Eine reine Konsumbesteuerung wirkt der zunehmenden Ungleichverteilung von Einkommen und Vermögen nicht entgegen. Die Konzentration von wirtschaftlicher Macht in den Händen weniger ist aber eine gravierende Gefahr für die Wirtschaft und zuletzt auch für die Demokratie. Beide vertragen keine finanziell übermächtigen Akteure.
- Die Mehrwertsteuer ist zudem ungeeignet, so genannte externe Kosten z.B. durch Umweltzerstörung oder Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit im Produktpreis abzubilden. Sie ist ökologisch blind und bedeutet daher eine indirekte Subvention (im Sinne einer Steuersubvention) schädlichen Verhaltens. Die gute Verfügbarkeit von Treibstoffen unterstützt der Steuerzahler heute beispielsweise u.a. durch die Kompensation von Umwelt- und Gesundheitsschäden sowie durch die Sicherung von Handelswegen und politisch abhängigen Regimes. Durch eine Mehrwertsteuer können solche Kosten unmöglich internalisiert werden, also wird einer Änderung der Wirtschaftsstruktur hin zu weniger schädlichem Verhalten entgegengewirkt.
- Die Mehrwertsteuer wird beim Export erstattet. Wäre dies die einzige Steuerart, so wäre die komplette staatliche Infrastruktur, welche zur Produktion von Exportwaren notwendig ist, durch die Steuerzahler im Inland zu tragen. Dies stellt faktisch eine Verzerrung und eine indirekte Exportsubvention dar. Über die Frage nach den Kosten für die Bevölkerung hinaus ist es insbesondere gegenüber schwächeren Volkswirtschaften im Allgemeinen eine eher destruktive Verhaltensweise, diese mit billigen, subventionierten Produkten zu überschwemmen.

Sehenswert zu Götz Werners Position zum Thema Steuerreform ist folgender Mitschnitt einer Diskussionsveranstaltung auf dem 3. Grundeinkommenskongress am 04.11.2008 - Humboldt Universität Berlin: http://www.dailymotion.com/related/x6su33_grundeinkommen-podiums-und-publikum_news/video/x7aqpt_wer-profitiert-wirklich-workshop-mi_news
Interessant sind insbesondere folgende Passagen (Minutenangaben):
  • 35:00 – 37:00 Götz Werner stellt hier klar, dass er unter Verbrauchs- bzw. Konsumsteuern ausschließlich Mehrwertsteuern versteht. Er schließt Energiesteuern aller Art aus und gibt damit zu erkennen, dass die Internalisierung von Umweltkosten für ihn entweder nicht relevant bzw. nicht erstrebenswert ist oder er das Problem nicht verstanden hat. Bezeichnend ist in dem Zusammenhang auch sein Kommentar über die zwangsläufige Auslagerung der extrem energieintensiven Aluminiumverhüttung (ca. 36:30) für den Fall, dass die "Öko-" bzw. Energiebesteuerung in Deutschland endlich konsequent eingeführt würde (also Streichung der Ausnahmen). Er nennt sogar explizit Island als möglichen neuen Standort und verkennt dabei völlig, dass dort Energie – und zwar insbesondere Wärme – in großer Menge umweltfreundlich zur Verfügung steht (dank des vorhandenen Vulkanismus), so dass eine Verlagerung von energieintensiven Wirtschaftszweigen dorthin sowohl ökologisch wie auch ökonomisch äußerst sinnvoll wäre. Gerade dies ist ein – eher seltenes – Beispiel für die Sinnhaftigkeit internationaler Arbeitsteilung.

  • 11:20 Hier finden wir endlich eine Erklärung für die dogmatische Position Götz Werners in der Steuerfrage. Er zitiert eine Aussage Rudolf Steiner aus dem Jahr 1919 wie folgt: "...weil, jede Steuer, die nicht am Konsum anknüpft, ist parasitär." Für Götz Werner als gestandener Anthroposoph ist damit jede ernsthafte Diskussion über die Sinnhaftigkeit dieser Steuerreform von vornherein überflüssig. Offen bleibt an dieser Stelle allerdings, ob die Definition der „Konsumsteuer“ als reine Mehrwertsteuer auf Götz Werner zurückgeht oder auch bereits von Rudolf Steiner stammt.

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    Komplementärwährungen

    In verschiedenen Projekten in Deutschland und Europa werden von Vereinen Regionalwährungssysteme betrieben. Diese dienen teilweise währungspolitischen Experimenten im Sinne der freiwirtschaftlichen Theorien (siehe hierzu auch "Naturgeld"). In jedem Fall sollen damit regionale Wirtschafts- und Warenkreisläufe gefördert werden. Wir begrüßen diese Zielsetzung, denn z.B. neuseeländische Äpfel anstelle von mitteleuropäischen oder solchen aus dem Umkreis von 100 km zu kaufen ist ökologisch wie ökonomisch unsinnig und nur dann überhaupt billiger, wenn es zu Marktverzerrungen kommt durch Subventionen, für die am Ende der Steuerzahler aufkommt. Gerade der weite Transport von Produkten verursacht zudem sogenannte externe Kosten, da er in jedem Falle eine Belastung der Umwelt und der Anwohner der Verkehrswege bedeutet. Zuletzt werden mit dem Erwerb von importierten Billig-Artikeln wirtschaftliche Abhängigkeiten geschaffen und festgeschrieben, die auch im Erzeugerland oft negative Auswirkungen haben. Allerdings kann man auch regional einkaufen, ohne dafür eine eigene Währung einführen zu müssen.
    Zu befürchten ist, dass ein Hintergedanke beim Regiogeld jener ist, dass der damit gemachte Umsatz am Finanzamt vorbeilaufen kann. Denn alles wieder umzurechnen in Euro, um es dann korrekt zu versteuern, würde einige Arbeit machen und man könnte dann auch gleich mit Euro bezahlen. Aber alles andere wäre einfach nur Steuerhinterziehung und damit kein Kavaliersdelikt.
    Ein weiterer Aspekt ist, dass man sich mit Hilfe von Regionalwährungen der allgemeinen wirtschaftlichen Situation und insbesondere der Abhängigkeit von der jeweiligen Notenbank und den heute faktisch geldschöpferisch tätigen Geschäftsbanken vorübergehend entziehen kann. Das ist zwar verständlich in Anbetracht der aktuellen Politik und kann auch vorübergehend zu kleinen Wirtschaftswundern (z.B. dem "Wunder von Wörgl") führen, ist aber im Kern nichts anderes als währungspolitischer Separatismus, der an der grundsätzlichen Konzeption von Geld, Manipulation und Machtausübung überhaupt nichts ändert. Das "Vollgeld"-Konzept des Prof. Dr. Joseph Huber dagegen würde daran etwas ändern (siehe dazu Geldreform).
    Zusammenfassend lässt sich sagen, dass regionale Komplementärwährungen zwar sicherlich hier und da eine gute Sache für das "Wir-Gefühl" sind, aber keinen echten Beitrag zur Lösung der Probleme leisten können, für die sie (angeblich) entwickelt werden.
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    Mindestlöhne

    Hauptsächlich von gewerkschaftlicher Seite wird immer wieder das Konzept eines gesetzlichen Mindestlohns in die politische Diskussion eingebracht.
    Wir halten einen solchen Eingriff in den Arbeitsmarkt und in das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber für unsinnig und durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (siehe Soziale Sicherung) überdies für unnötig.
    Mindestlöhne stehen in gewissem Maße im Widerspruch mit dem bedingungslosen Grundeinkommen (BGE), da sie
    - nur für klassische Erwerbstätigkeit gelten können und damit alle Tätigkeiten außerhalb derselben abgewertet werden,
    - von einem prinzipiell unmündigen Arbeitnehmer ausgehen,
    - von einem objektiv richtigen und allgemein gültigen Arbeitslohn ausgehen, der noch dazu von oben festgestellt und verordnet werden kann.
    Mindestlöhne können ein BGE weder ersetzen noch sinnvoll ergänzen oder vorbereiten, sie können allerdings zur Verzögerung seiner Einführung massiv beitragen.
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    "Naturgeld"

    Es gibt kein "natürliches" Geld, Geld ist eine Erfindung des Menschen und dient erstens als Tauschmittel und zweitens als Wertspeicher. Geld vermehrt sich nicht von alleine, sondern nur, wenn damit gewirtschaftet wird. Der Zins entschädigt einen Darlehensgeber für das Risiko, dass er sein Geld gar nicht zurückerhält, weil damit nicht oder schlecht gewirtschaftet wurde und dafür dass er selbst mindestens für eine gewisse Zeit dieses Geld nicht zur eigenen Verfügung hat. Der Zins wird erst dann zum Problem, wenn der Darlehensnehmer gezwungen ist, Geld zu Konditionen aufzunehmen, die er nicht erfüllen kann und wenn auf der anderen Seite Zinsen für Darlehen gezahlt werden, obwohl diese keinem Risiko unterliegen, z.B. weil sie durch staatliche Garantien und damit durch den Steuerzahler gestützt werden. (siehe dazu auch Schulden). Der Zins an sich lässt sich überhaupt nicht verbieten; wo solche Verbote bestanden oder bestehen, haben sie immer Schlupflöcher offen gelassen, so dass der Zins in anderem Namen oder von bestimmten Menschen doch genommen werden darf.
    Es steht jedem Menschen frei, sein Geld zinslos zu verleihen und in Bezug auf die Entwicklungsländer ist dies auch unsere Forderung (siehe Entwicklungshilfe), ein allgemeines Zinsverbot ist aber gleichermaßen unnötig wie unrealistisch.
    Die zweite Forderung der sogenannten Freiwirtschaftler ist, dass das Geld entwertet werden müsse, um einen Anreiz zu schnellerem Umlauf zu setzen. Dabei wird jedoch übersehen, dass Geld neben dem Tauschmittel immer auch die Funktion als Wertspeicher besitzt und damit eine zu schnelle Geldentwertung überhaupt nicht sozial verträglich wäre und dass zweitens durch die Inflation, die im Allgemeinen immer größer 0 ist, diese Geldentwertung bereits in Kraft ist (siehe auch Komplementärwährungen).
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    Ökostromhandel

    Der Ökostromhandel ist - ähnlich wie der Handel mit Emissionszertifikaten - als politisches Konzept ein möglicherweise gut gemeintes, aber in der Realität unzureichendes Instrument für Umweltschutz und Energiewende.
    Auch dazu hat der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. eine allgemein verständliche und umfassende Begründung verfasst, auf die wir hier verweisen: http://www.sfv.de/lokal/mails/wvf/oekostro.htm
    mehr Aufsätze: http://www.sfv.de/stichwor/Oekostro.htm
    Homepage http://www.sfv.de/
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    Recht auf Arbeit

    Natürlich hat jeder Mensch das Recht, sich zu betätigen, etwas zu tun und zu (er)schaffen. Insofern steht ein Recht auf Arbeit außer Frage.
    Wenn das Recht auf Arbeit aber bedeutet, dass der Bürger einen einklagbaren Anspruch darauf hat, von Staats wegen in eine abhängige Beschäftigung im Sinne einer Erwerbsarbeit zu gelangen, so halten wir das für planwirtschaftlichen Unsinn.
    Unzweifelhaft hat der Staat bzw. das Gemeinwesen die Aufgabe jeden einzelnen sozial abzusichern. Dies erreichen wir aber - ohne Planwirtschaft und ohne den Eingriff in die Freiheit des Einzelnen - mit der Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (siehe Soziale Sicherung).
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    Regional gestaffeltes BGE

    In der Debatte um ein bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) taucht immer wieder einmal die Idee auf, dieses in unterschiedlicher Höhe, angepasst an das jeweils verschiedene Preisniveau innerhalb Deutschlands oder innerhalb Europas, einzuführen. Wir lehnen diese Idee aus folgenden Gründen ab:
    - Das Preisniveau folgt der vorhandenen Kaufkraft und nicht umgekehrt. Wenn in einer Region die Kaufkraft steigt, ziehen die Preise umgehend nach; es ist also unsinnig den heutigen Status quo festzuschreiben, indem man die Kaufkraft etwa dem Preisniveau anzupassen versucht. Darüber hinaus stimuliert ein BGE ganz besonders in zuvor strukturschwachen Regionen die Wirtschaft. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Mitteln der Wirtschaftsförderung lässt ein BGE die Leute vor Ort entscheiden, welche Betriebe, Produkte und Arbeitsplätze sie in ihrer Umgebung brauchen, es handelt sich dabei also um ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum.
    - Das Preisniveau folgt zwar der Kaufkraft, allerdings werden bei einer Anpassung nach unten auch immer einige Produkte und Dienstleistungen aus dem Sortiment genommen. Wer also mit weniger Geld in einem Gebiet mit niedrigeren Preisen lebt, der hat dennoch Nachteile gegenüber jenen, die mit mehr Geld in einem Gebiet mit höheren Preisen leben. Es würde dem Geist des BGE widersprechen, Menschen solcherart in verschiedene Klassen einzuteilen.
    - Darüber hinaus bedeutet eine geografische Staffelung natürlich einen nicht unerheblichen bürokratischen Aufwand bei der Erhebung der verschiedenen Preisniveaus, wobei unweigerlich auch Konsumentscheidungen der Einwohner vorweggenommen werden, da ja jemand darüber entscheiden muss, welche Waren in welcher Gewichtung in die Berechnung einfliessen sollen. Wir bewegen uns hier bereits wieder im altbekannten paternalistischen Sozialsystem, wo Experten den Bedarf der Bürger berechnen anstatt dass diese selbst entscheiden.
    - Es ist klar, dass eine solche Entscheidung die Integration zwischen den verschiedenen Regionen (wie und von wem auch immer auch immer diese eingeteilt werden) nicht nur nicht fördert, sondern die Unterschiede gerade festschreibt. Das kann man wohl aber kaum wollen, nicht zuletzt da es erhebliche Mitnahmeeffekte an den Grenzen von zwei Regionen geben wird, wenn nämlich Menschen in einem offiziellen Hochpreisgebiet (mit höherem BGE) leben, aber dennoch in der Nachbarregion zu günstigeren Preisen einkaufen (Grenzeffekte).
    - Hinzu kommt, dass Migration aufgrund unterschiedlicher Lebensbedingungen weiterhin geradezu herausgefordert wird, insbesondere bei offenen Grenzen wie es z.B. innerhalb der EU der Fall ist. Dies fördert weitere Zersiedelung der Boomregionen und weiteren Zerfall der wirtschaftlich schwachen Regionen (mit niedrigerem BGE), einem Zerfall vermutlich sowohl wirtschaftlicher und städtebaulicher wie kultureller und sozialer Art, da die mobilen und dynamischen Teile der Bevölkerung - wie heute schon - die besseren Lebensbedingungen und Chancen zum Anlass nehmen, um abzuwandern. Man erschafft so Krisengebiete voller abgehängter Einwohner.
    - Zuletzt wird Sozialbetrug doch wieder möglich. Einer der grossen Vorteile des BGE ist ja, dass es aufgrund seiner Bedingungslosigkeit von sich aus betrugsresistent ist (wenn wir von der Möglichkeit einer falschen zweiten Identität absehen). Ein BGE, dessen Höhe je nach Hauptwohnsitz variiert, lädt natürlich dazu ein, den Hauptwohnsitz in einer Hochpreisregion zu haben, ganz unabhängig davon, wo man sich wirklich aufhält. Die Kriterien dafür, in welcher Höhe ein Mensch BGE-empfangsberechtigt ist bzw. wo er sich dann entsprechend wie lange aufhalten darf sowie die Notwendigkeit der Kontrolle des Ganzen würde wohl kaum zur Verringerung bürokratischen Aufwands - und repressiver Massnahmen! - führen, wie wir sie von unserem heutigen paternalistischen Sozialstaat kennen.
    - Strategisch ist eine solche Konzeption des BGE darüber hinaus vermutlich kontraproduktiv, da sie die Mobilisierung für das BGE in den heute wirtschaftliche schwachen Regionen (was sie ja dann auch in Zukunft bleiben sollen) mit Sicherheit erschwert, zumindest unter den Teilen der Bevölkerung, für die eine Abwanderung in Hoch-BGE-Gebiete aus welchen Gründen auch immer nicht in Frage kommt.
    - Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass die Höhe des bedingungslosen Grundeinkommens durch die Betroffenen selbst, also durch die Bevölkerung, in einer Volksabstimmung festgelegt und in regelmäßigen Abständen nachjustiert werden muss (siehe dazu Soziale Sicherung).

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    Stand: 12.08.22

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